Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 26.05.1992 - Ss 177/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
AFG § 132 a Abs. 2, 230 Abs. 1 Z. 7 b
Weigerung des Arbeitgebers, dem Arbeitsamt Auskünfte über Arbeitskräfte zu geben - Ahndung als Dauerordnungswidrigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1992, 1788
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 09.01.1981 - 5 Ss OWi 699/80
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.1992 - Ss 177/92
In solchen Fällen behandelt die Rechtsprechung das Unterlassen der gebotenen Handlung ebenfalls als Dauerordnungswidrigkeit (vgl. OLG Düsseldorf VRS 61, 301, 302 m.w.H.).
- OLG Köln, 26.09.2000 - Ss 391/00
Anforderungen an den Hinweis nach § 265 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) bei …
Der Tatbestand des § 241 Abs. 1 StGB setzt das in Aussicht stellen eines bestimmten tatsächlichen Verhaltens voraus, das als Verbrechen zu beurteilen wäre (BGHSt 17, 307, 308; Senatsentscheidungen vom 26.05.1992 - Ss 177/92 - …und vom 19.03.1993 - Ss 82/93 - Eser in Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl., § 241 Rn. 5 m. w. N.).